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   LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08   

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https://dejure.org/2009,7022
LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08 (https://dejure.org/2009,7022)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.11.2009 - L 4 KA 64/08 (https://dejure.org/2009,7022)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. November 2009 - L 4 KA 64/08 (https://dejure.org/2009,7022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 82 Abs 1 SGB 5, § 95 Abs 1 S 1 SGB 5, § 31 Abs 1 Ärzte-ZV, § 31 Abs 2 Ärzte-ZV, § 5 Abs 1 BMV-Ä
    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Zulassungsgremien - Berücksichtigung von qualitativen Versorgungslücken zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung - Beurteilungsspielraum in Bezug auf Bedarfsermittlung - Umfang der gerichtlichen Kontrolle - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung eines approbierten Arztes zur Erbringung von Leistungen nach Nrn. 01820 und 01821 bzw. 01900 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) 2005; Ermächtigung zur Abrechnung einer ärztlichen Beratung über eine Erhaltung und einen Abbruch der Schwangerschaft; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pro Familia berät Randgruppen und schließt damit Versorgungslücke // Berufungsausschuss für Ärzte hat dies bei Ermächtigung zur Abrechnung zu berücksichtigen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Pro-Familia-Ärztin darf über KV abrechnen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Pro Familia berät Randgruppen und schließt damit Versorgungslücke // Berufungsausschuss für Ärzte hat dies bei Ermächtigung zur Abrechnung zu berücksichtigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 64/97 R

    Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Sterilisation - Empfängnisverhütung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08
    Soweit das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 64/97 R - ausgeführt habe, dass eine Versorgungslücke und damit ein Bedarf auch deshalb in Betracht kommen könne, weil Versicherte bestimmter sozialer Schichten unter Umständen niedergelassene Ärzte nicht aufsuchten, sei zu beachten, dass das Bundessozialgericht hier lediglich festgestellt habe, dass den Zulassungsgremien bei der Entscheidung über diese Frage ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zukomme und dass sie in diesem Rahmen den genannten Aspekt abzuwägen hätten.

    Wie der Senat unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 64/97 R) bereits entschieden hat (Senatsbeschluss vom 29. Februar 2008 - L 4 KA 16/08 ER), können besondere Fallkonstellationen vor Ort von den Zulassungsgremien bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 7. Februar 2007 - B 6 KA 3/06 R - und 6. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Februar 2005 - L 5 KA 3491/04 - Urteil vom 20. August 2003 - L 5 KA 3769/02), von der abzuweichen für den Senat kein Anlass besteht, schließt zwar der Wortlaut des § 31 Abs. 1 Buchstabe b) Ärzte-ZV nicht aus, dass ein begrenzter Personenkreis auch jenseits der in der Vorschrift angesprochenen Beispielsfälle der Rehabilitanden in einer Rehabilitationseinrichtung oder der Beschäftigung eines abgelegenen Betriebes existieren kann.
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 43/96

    Beurteilungsspielraum bei der Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 64/08
    Rspr., vgl. BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 ; SozR 3-2500 § 116 Nr. 1, BSGE 70, 167, = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2, BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 ; BSGE 77, 188, = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7 ; vgl. auch Pawlita in: jurisPK-SGB V, § 96 Rdnr. 31 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 738/12
    Hinsichtlich der Begleitleistungen verweist der Kläger auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (U. v. 04.11.2009 - L 4 KA 64/08 -, in Juris) und macht geltend, die Beklagte habe es versäumt, die Frage einer qualitativen Versorgungsverbesserung im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums auch unter dem Gesichtspunkt zu berücksichtigen, dass bestimmten Personenkreisen oder Versicherte bestimmter sozialer, ethnischer oder kultureller Gruppen unter Umständen niedergelassene Ärzte nicht aufsuchen würden und damit eine qualitative zielgruppenorientierte Versorgungslücke bestehe.

    Es ist auch vor dem Hintergrund der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Hessischen LSG (Urteil vom 04.11.2009 - L 4 KA 64/08 -, in Juris) nicht zu beanstanden, wenn die Beklagte dem Argument des Klägers, es bestehe insoweit eine qualitativ-zielgruppenorientierte Versorgungslücke, nicht folgt.

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